Hallo Community, bei Verkaufsbelegen, die während des Störungszeitraums erstellt wurden, kann es in einigen wenigen Fällen vorkommen, dass die in den Stammdaten hinterlegte Bankverbindung nicht in die Fußzeile des Belegs übernommen und somit nicht angedruckt wurde. Im Störungszeitraum angelegte Belege sollten daher überprüft und betroffene Kunden gegebenenfalls über die jeweilige Bankverbindung informiert werden.
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