Ein Mandant nutzt Rechnungswesen lokal und schickt und am Monatsende die Vorläufe zur Weiterverarbeitung. Der Mandant nutzt lokal bei sich die Kontoauszugsdaten, um den Kontoauszugsmanager einzusetzen. Dadurch sind im Bestand in der Kanzlei die entsprechenden Daten nicht vorhanden, so dass z.B. die Liste Bankkontoumsätze nicht zur Verfügung steht. Das führt zu Problemen bei der Abstimmung der Bankkonten, insbesondere bei Differenzen. Liegt ein Einrichtungsfehler vor oder können die Kontoauszugsdaten sowohl vom Mandanten als auch in der Kanzlei, d.h. parallel genutzt im Sinne von vorgehalten werden?
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