Hallo Frau Dietl, vielen Dank für die Info. Ich habe jedoch noch eine Frage dazu: Ich habe im Hinweisprotokoll folgende Meldung erhalten: "Für die Mitgliedsnummer der "alten" BGHM findet keine Datenübermittlung des bisherigen Lohnnachweises statt.Ein unterjähriges Ende mit Sondertatbestand löst im Datenübermittlungsverfahren zum bisherigen Lohnnachweises keine Datenübermittlung aus. Bitte reichen Sie den Lohnnachweis manuell ein. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1032526." In diesem Dokument steht jedoch, dass bei Sondertatbeständen Teillohnnachweise generiert werden. Werden diese grundsätzlich nicht übermittelt? Oder passiert die DÜ eventuell noch bei der nächsten Abrechnung, vielleicht, weil ich ja dann die neue BG hinterlegt habe? Oder muss ich tatsächlich manuell den Lohnnnachweis für 01/21017 an die alte BG melden? Vielen Dank und viele Grüße Christiane Falk
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