Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt und hoffe auf eure Unterstützung: Ein Mitarbeiter von uns hat Verbindlichkeiten bei mehreren Gläubigern, die entsprechend ihrer Rangfolge berücksichtigt werden. Für den aktuell bedienten Gläubiger liegt uns nun die Information vor, dass die Forderung vollständig beglichen ist und sich ein Guthaben ergeben hat. In diesem Zusammenhang stellen sich für mich zwei Fragen: 1. An wen ist das entstandene Guthaben auszuzahlen – an den Arbeitgeber oder an den Arbeitnehmer? 2. Falls der Betrag an uns als Arbeitgeber zurückgeht: Sind wir verpflichtet, diesen eigenständig an den nächsten Gläubiger in der Rangfolge weiterzuleiten? Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
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