Hallo zusammen, weiß denn jemand wie es mit Strafen bei Verstößen der digitalen Personalakte ausschaut? Es gibt Mandanten die haben lediglich den seit Jahren eingestellten Minijobber und keine bzw. kaum Änderungen. Der Mandant fragt sich natürlich wieso er jetzt für den einen Mitarbeiter ggf. ein Programm zahlen muss zur Führung der digitalen Akte. Das bei Nichtvorliegen eines Dokuments bei einer Prüfung ggf. Beitragsnachforderungen entstehen können ist logisch bzw. das Dokument wird nicht akzeptiert wenn es nicht aus einer solchen Akte zur Verfügung gestellt werden kann. Hat jemand eine Quelle oder Informationen? Ich habe lediglich auf der Homepage eines Anbieters ( taxmaro ) folgenden Text gelesen: Verstöße führen zu abgebrochenen Betriebsprüfungen, Bußgeldern und Beitragsnachforderungen. Danke vorab für den Austausch!
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