Liebe Community, ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt: Seit dem 01.04.2024 ruht das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis einer Arbeitnehmerin - sie bezieht eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Zwischenzeitlich hat sie beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob aufgenommen. Dafür wurde eine zweite Personalnummer eingerichtet, entsprechende SV-Meldungen sind seinerzeit erstellt worden - so auch die Abmeldung der sv-pfl. Beschäftigung (Grund 34). Zum 01.04.2025 hat sie die Krankenkasse gewechselt. Die neue Krankenkasse forderte daraufhin eine Anmeldung mit Grund 11 an - eine Abmeldung mit Grund 31 ist an die vorherige Krankenkasse gegangen. Ist es korrekt, dass die aktuelle Krankenkasse für 2025 eine Jahresmeldung für das ruhende sv-pflichtige AV anfordert? Mir ist schon klar, dass die 34er-Meldung lediglich nur der vorherigen KK vorliegt, darum stellt sich die Frage, ob überhaupt eine 11er-Meldung hätte erfolgen dürfen. Oder ob ich nun eine zusätzliche 34er-Meldung an die aktuelle KK machen muss (wenn ja, zu wann?). Ist der Arbeitgeber überhaupt zu Meldungen während der Ruhephase verpflichtet?
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