Ich möchte wissen, wie ich Buchhalterisch vorgehe wenn ich bei einer gemischtgenutzten Vermietung einmal Aufwendungen habe die voll abzugsfähig sind (Vorsteuer nicht aufgeteilt wird) und Aufwendungen habe, die anteilig auf die Gewerbliche Vermietung und die Wohnungsvermietung entfallen und die Vorsteuer bei diesen Aufwendungen nur anteilig abzugsfähig ist. Gibt es hierfür eine einfache Lösung?
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