Ich habe folgende Situation, die bei uns für Unsicherheit sorgt: Ein Mitarbeiter des Mandanten befindet sich seit 07/2025 im Krankengeldbezug und ist durchgehend AU. Der Arbeitgeber möchte ab sofort (02/2026) ohne tarifliche Vereinbarung und auch ohne vorangegangene Ankündigung des StB für diesen einen Mitarbeiter einen Krankengeldzuschuss leisten. Wie lässt sich dieser spontane Wunsch des Mandanten technisch umsetzen und ist hierzu eine Rückwirkende Änderung des Mandanten oder rückwirkende, wiederholte Abrechnug abgeschlossener Monate / somit Jahre notwendig oder kann diese Änderung während der laufenden AU und Krankengeldbezug ab sofort bzw für die Zukunft umgesetzt werden? Die EEL-Rückmeldung wurde bei Übermittlung der Verdienstbescheiniugung nicht angefordert, sodass aktuell kein SV-Freibetrag ermittelt werden kann. Wie ließe sich hier die Höhe des Krankengelds für die Berechnung ermitteln? Gibt es ferner noch technische (oder rechtliche?) Gründe, dass diese freiwillige Leistung des AG mitarbeiterspezifisch und nicht für den gesamten Personalstamm bzw Teile dessen - auszahlbar sein sollte? Vielen Dank für die Beteiligung !
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