In dem Rundschreiben des BMF steht unter der Ziffer 71: Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, so werden die Beitragswerte vorrangig der versicherten Person zugeordnet, sofern ein Abruf der ELStAM durch einen Arbeitgeber der versicherten Person erfolgt. Ist keine Zuordnung zu einer versicherten Person möglich, so erfolgt die Zuordnung zum Versicherungsnehmer, sofern im Verfahren ELStAM zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person entweder eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft oder ein Eltern-Kind-Verhältnis (Familienverbund) besteht. Für mich heißt das, wenn es (irgend)einen Arbeitgeber gibt, der für die versicherte Person (VN, Ehepartner oder Kind) die Elstam abruft, dann bekommt immer dieser Arbeitgeber die Daten für den Arbeitgeberzuschuss als Elstam. Wie ist das denn dann aber, wenn bspw. ein Kind eines Privatversicherten studiert und einen Werkstudentenjob hat? Dann gibt es ja einen Arbeitgeber, der die Elstam des Kindes abruft, den PKV-Beitrag zahlen aber oft noch die Eltern und da der Werkstudentenjob idR komplett krankenversicherungsfrei ist, sollten auch die Eltern / VN für dieses Kind dann den Arbeitgeberzuschuss bekommen (sofern da noch was übrig ist bis zum Höchstbeitrag). Wie läuft'n das dann?...
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