Hat zum Thema Arbeitszeitkonto noch jemand was gehört? Wenn ich jemandem (im Baulohn) mit Stunden abrechne, muss ich die ausgezahlten Überstunden dann den Vormonaten zurechnen, bzw. dürfte ich im laufenden Monat ÜSt, die über den 2.000,00 Euro liegen in das AZK packen und die in Folgemonaten auszahlen, die unter den 2.000,00 Euro liegen?
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