Hallo Community, wenn Sie für das Kalenderjahr 2016 und/oder 2017 die Mitgliedsnummer ohne MM, Leerzeichen, Punkte und Bindestrich erfasst haben, darf die Mitgliedschaft nicht gelöscht werden, wenn bereits eine Abfrage Stammdaten Unfallversicherung gestartet wurde und die Rückmeldungen hierfür vorliegen. In dem Fall muss der UV-Stammdatenabruf zunächst storniert werden. Um eine Mitgliedschaft zu beenden, z. B. wenn eine neue Mitgliedsnummer vergeben wird, ist das Löschen im Folgemonat möglich. Beispiel: BG Bau Mitgliedsnummer gilt bis 31.12.2016 Die Mitgliedsnummer kann in LODAS im Bearbeitungsmonat 01/2017 gelöscht werden. Nun zur DEÜV-Fehlermeldung: Das Fehlerprotokoll zur Meldung 92 wird Ihnen ausgegeben, wenn das Format der Mitgliednummer nicht nach Vorgabe, gültig ab 01/2017 erfasst wurde. Sie können das Fehlerprotokoll zunächst ignorieren. Im DATEV-Rechenzentrum wird bereits an einer Lösung gearbeitet. Für den Stammdatenabruf der Unfallversicherung ist nur die richtige Zahlenkombination entscheidend, d.h. dass dieser auch ohne die korrekte, formelle Erfassung funktioniert hat. Die Prüfkriterien für die DEÜV und die Abfrage der Stammdaten UV sind also unterschiedlich. Für Ihre zukünftigen Eingaben empfehlen wir Ihnen dennoch, die Mitgliedsnummer nach Veranlagungsbescheid zu erfassen. Das Löschen/Neuanlage ist nicht erforderlich! Die Mitgliedsnummer für das Kalenderjahr 2017 – MM xx.xxx.xxx.xxx-xx kann im vollständigen Format in LODAS erfasst werden. Hierfür ist eine Aktualisierung der Institutionen im DATEV Arbeitsplatz (Menüleiste: Extras | Alle Institutionsarten aktualisieren) erforderlich. Beste Grüße Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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