Hallo Alina, prozentuale Zulagen können in Lohn und Gehalt mit Lohnveränderungen (LV) abgerechnet werden. Mitarbeiterspezifische Lohnveränderungen erfassen Sie unter Stammdaten | Entlohnung | Lohnveränderungen. Nutzen Sie hierfür z. B. die LV50, wenn diese noch nicht belegt ist. Kennen Sie auch schon das Dokument Lohnveränderungen erfassen und zuordnen? Für eine detaillierte Unterstützung bei der Anlage der Lohnart, empfehle ich Ihnen die üblichen Servicekanäle.
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