Ob das so einfach ist? Geschädigter ist der Arbeitnehmer <= Arbeitgeber als Verantwortlicher haftet <= Steuerberater als (in der Regel ebenfalls) Verantwortlicher haftet <= Datev als technischer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) haftet Die Datev ist in der Kette an letzter Position. Die DSGVO ist m.E. so gestrickt: Sowohl Arbeitgeber, als auch Steuerberater müssen eben jeweils die Augen offen halten, mit wem sie zusammenarbeiten. Aus unserer Sicht: Wir sind dafür verantwortlich, dass unser Datenverarbeiter datenschutzkonform arbeitet und müssen plausibel darlegen, dass wir das auch überprüft haben. Vielleicht etwas überspitzt dargestellt, aber im Grunde nicht von der Hand zu weisen. Hier sehe ich in gewisser Weise eine Umkehr der Beweislast.
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