Hallo, wie plant Datev die Umsetzung des § 64 Abs. 3 Satz 2 AO-E ab 2026? Konkret interessiert mich, ob die Sphärenzuordnung in der laufenden Buchführung (SKR 42 / Kostenstellen) weiterhin erforderlich bleibt und ob der gesetzliche Verzicht ausschließlich steuerlich (KSt/GewSt-Behandlung des WGB) umgesetzt wird. Vielen Dank und viele Grüße
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