Liebe Community, ein Servicekontakt konnte uns leider nicht weiterhelfen, daher hoffe ich auf das Schwarmwissen hier 🙂 Wir haben folgende Verständnisfrage / Problematik: Im REWE Bestand wird die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 für die Personengesellschaft (Ärzte) ermittelt. Die Verbuchung erfolgt mit einer OPOS-Buchhaltung. Auf Grund eines Formwechsel zur GmbH auf den 01.11.2023 muß nun auf Bilanzierung umgestellt werden. Uns ist bekannt, dass dies nicht im REWE abgebildet bzw. gebucht werden kann. Dennoch ist eine Eröffnungsbilanz auf den 01.11.2023 aufzustellen, bei welcher sich Differenzen / bzw. Fragen auf tun. Das Ergebnis nach EÜR weist einen Gewinn vom 01.01.-31.10.23 von € 2.188.930,21 aus. Das Ergebnis gem. der Summen- und Saldenliste zum 31.10.2023 (Saldo Konten-Klasse 4 - 7) ein Ergebnis von € 1.143.085,10 Welches Ergebnis ist den Gesellschaftern auf Ihren Kapitalkonten gutzuschreiben? Und weshalb? Wenn der Gewinn aus der Su-Sa 31.10.2023 den Kapitalkonten gutgeschrieben wird sowie die bestehenden Salden zum 31.10.2023 übernommen werden, sind die Vortragssalden zum 01.11.2023 in dem neu angelegten Bestand ausgeglichen. Es stellt sich die Frage wie mit dem – nach unserem Verständnis - nicht dem Kapital gutgeschriebenen Weniger-Gewinn von € 1.045.845,11 zur EÜR umzugehen ist bzw. ob und wo dieser "unsichtbar" abgebildet ist. Ich habe hoffentlich den Sachverhalt verständlich formuliert und freue mich auf Rückmeldung (gerne auch telefonisch) Im Voraus ganz lieben Dank! MfG Aylin-Désirée Andrä
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