Hallo Zusammen, also wir haben leider bei der E-Mail Beantragung eine Ablehnung bekommen mit der Begründung, die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zwingend elektronisch angefordert werden. Da DATEV leider keine Lösung anbietet (was ich sehr schwach finde!) bleibt Steuerberater nur die Beantragung über das SV-Meldeportal oder der Mandant muss sich bei allen betroffenen Krankenkasse ein AG Konto erstellen und muss dann selbst Online die Anträge stellen. Das SV-Meldeportal finde ich für Steuerberater generell absolut untauglich, da man zum einen erst den Mandant registrieren muss und auf einen per Post zugesandten Code warten muss und zum anderen bei jeder Bescheinigung sämtliche Daten eingeben muss. Es ist somit sehr zeitaufwendig und umständlich. Ich verstehe absolut nicht, dass gerade DATEV keine ordentlichen Lösungen zu den elektronischen Übermittlungen von Meldungen anbietet (und es noch nicht mal plant!), weil das m.E. im Zeitalter der Digitalisierung Standard sein sollte! Viele Grüße
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