Hallo Zusammen, die Eintragung im HR ist am 12.10.15 bei der übernehmenden Gesellschaft erfolgt. Ertragssteuerrechtlich erfolgt die Verschmelzung auf den 01.01.15. Sehe ich es richtig, dass ich am 01.01.15 in der übernehmenden Gesellschaft die Werte der Schlussbilanz per 31.12.2014 als übliche EB-Werte eröffne und am 12.10.15 die Summenvorträge aus der bisherigen Buchhaltung der abgebenden KG erfasse?
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