Hallo, die Störung zum Abruf der digitalen Bescheide dauert nun schon seit dem 03.11.2025. Wie soll ich mich da rechtlich verhalten? Die Bescheide stehen doch nur 4 Tage zum Abruf bereit. Wenn nun dadurch ein Bescheid bestandskräftig wird, weil ich diesen nicht abrufen konnte, wer trägt die Haftung? Wie geht Ihr damit um? Grüße Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier nach Steuern und Expertisen verschoben.
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