Hallo zusammen, mir ist ein Fall gerade recht schleierhaft. Es wurde ein Objekt zur Vermietung gekauft. Dieses Objekt ist in einem recht schlechtem Zustand. Es wird zuerst Entrümpelt und innen komplett tapeziert und gestrichen. Das Tapezieren und Streichen kann als Schönheitsreparatur laut § 28 Abs. 4 II.BV für 8,50 € je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden. Aber wie sieht es mit den Kosten der Entrümpelung aus? Weiß jemand wie diese einzuordnen sind? Vielleicht habe ich mittlerweile auch zu viel in die Falsche Richtung gelesen. Vorab schon einmal vielen Dank.
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