Hallo Community! Eine Unterdrückung der Vorsorgepauschale (Zeile 28 auf der Lohnsteuerbescheinigung) ist nicht möglich. Sind die Werte für die Mehrfachbeschäftigung erfasst, wird die Vorsorgepauschale entsprechend anteilig berechnet. Das würde allerdings voraussetzen, dass beide Beschäftigungsverhältnisse als Mehrfachbeschäftigung abgerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Sandra Rüdinger Personalwirtschaft DATEV eG
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