Guten Tag, ich hätte eine Frage zur Auszahlung einer Pensionskasse. Der ArbN ist Rentner und ist verstorben , die Witwe erhält per Einmalzahlungen die Abfindung der Pensionskasse. Welche Lohnart ist dabei zu verwenden? wäre 3480 falsch? Wie ist die Person zu schlüsseln? Was wäre zu beachten bzgl. des Zahlstellenmeldeverfahren? vielen Dank und viele Grüße
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