Hallo zusammen, wir wollen bald auf die E-Rechnung (ZUGFERD 2.0) umstellen. Uns stellen sich dabei aber ein paar Fragen... Wir wissen, dass wir in DATEV Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle die Einstellung in den Grundwerten etc. vornehmen müssen. Aktuell haben wir noch die digitalen Rechnungen und hier kann ich ja über die Stammdaten für jeden Mandanten einzeln entscheiden ob ich den Mandant auf digitale Rechnung umstelle oder nicht. Angenommen wir haben jetzt alles auf E-Rechnung umgestellt, kann ich dann trotzdem noch entscheiden das jemand keine E-Rechnung bekommt, wenn ich in den Stammdaten des Mandanten bei "E-Rechnung / Digitale Rechnung" ein "Nein" eintrage? Wir haben nämlich tatsächlich einige Mandanten die keine Mailadresse haben und dort würden die Rechnungen gerne wie bisher in Papierform zustellen. Und des weiteren würden wir gerne wissen, ob weitere Kosten für die Kanzlei entstehen, da die E-Mail ja dann von der Datev an den Mandant versendet wird und nicht mehr über das Mailprogramm der Kanzlei. Außerdem würden wir gerne wissen, was passiert wenn die Datev eine E-Rechnung aufgrund einer fehlerhaften Mailadresse nicht zustellen kann. Wenn wir die Rechnungen über unser Mailprogramm versenden erhalten wir ja eine Mitteilung das die Mail nicht zugestellt werden konnte. Werden wir dann von der Datev informiert oder fällt sowas dann erst auf wenn dem Mandant eine Zahlungserinnerung zugeschickt wird?
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