Guten Morgen allerseits, aufgrund der EU Verordnung 2022/2554 über digitale und operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, auch genannt "DORA") , sind bestimmte Unternehmen im Finanzbereich verpflichtet nachzuweisen, daß sie die Vorgaben der Verordnung einhalten. Das bedeutet unter anderem nachzuweisen, daß sogenannte Auslagerungen den Vorgaben der Verordnung entsprechen. Die Nutzung von Cloudleistungen kann eine Auslagerung im Sinne der Verordnung sein. Mich würde interessieren, ob es hier von der DATEV schon entsprechende Dokumente gibt, die man als Abteilung Finanzen den entsprechenden Prüfern/Abteilungen für Compliance, Risikomanagement und dergleichen vorlegen kann, damit eine Einschätzung möglich ist, inwieweit zum Beispiel die Nutzung von DATEV-Unternehmen-online und die elektronische Belegfreigabe in diesen Bereichen einzustufen ist. Vielleicht kann hier jemand aus der Gemeinde helfen oder von DATEV direkt? Herzlichen Dank vorab und beste Grüße Achim10
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