Vor dem Problem stehe ich aktuell auch. Meine Idee war folgende: 1. Die laufenden Hausgeldzahlungen (in denen Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage enthalten sind) werden in voller Höhe auf ein Aufwandkonto gebucht (Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten). 2. Für die Instandhaltungsrücklage wird ein Forderungskonto geführt z.B. "1300 Sonstige Vermögensgegenstände". Hier sollte der EB-Wert immer mit dem Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12. des Vorjahres übereinstimmen. 3. Wenn dann die Hausgeldabrechnung vorliegt, werden die Entnahmen/Zuführungen zur IRL vom/zum Konto "1300 so. Vermögensgegenstände" gebucht. Gegenkonto ist hierbei dann das Konto auf das im 1. Schritt die Hausgeldzahlungen gebucht wurden. So müsste dann aus meiner Sicht der Aufwand passen und man kann gleichzeitig kontrollieren, ob der Stand der Instandhaltungsrücklage in der Fibu zu dem aus der Abrechnung passt.
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