Hi, bei diesen ausgegrauten Lohnarten handelt es sich um Lohnarten die nur für Festbeträge verfügbar sind. Dh. der Mandant kann nicht ohne weiteres den monatlichen Festbezug für Gehalt ändern. Dies muss er vorerst noch weiterhin melden. Dies gilt ebenso für den festhinterlegten Stundenlohn der sich ja aus dem Gehalt ermittelt. Über die Lohnvorerfassung sind demnach nur Bewegungsdaten/Lohnarten belegbar die monatlich variabel und nicht Fest sind. LG.
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