Wir haben jetzt den Fall, das ein Mitarbeiter im Krankengeld war und die bAV weiterhin vom AG gezhalt wurde aber bei dem MA dann dementsprechend nicht in Abzug gebracht wurde, weil es "keine Abrechnung" gab. Ziehe ich diese Beträge dann jetzt als Netto-Abzug ab, verstehe ich das richtig? Wir hatten das so nämlich auch noch nie.
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