Hallo zusammen, ich erstelle gerade die Einkommensteuererklärung 2023 eines Mandanten, welcher im Juli 2023 (d.h. mit Wirkung ab August 2023 hinsichtlich Kirchensteuerpflicht) aus der Kirche ausgetreten ist. Im September 2023 erfolgte eine Ausschüttung an diesen Mandanten, bei der keine Kirchensteuer mehr einbehalten wurde, da zum Zeitpunkt des Zuflusses keine Kirchensteuerpflicht mehr bestand. Soweit so gut. In der Einkommensteuererklärung 2023 wird nun aber die Kirchensteuer anteilig nachberechnet, obwohl der Haken in Zeile 6 der Anlage KAP "Erklärung zur Kirchensteuerpflicht" nicht gesetzt ist. Woran kann das liegen bzw. wie kann ich die Nachberechnung der Kirchensteuer unterdrücken? Eigentlich sollten die Ausschüttungen nach Austritt aus der Kirche ja tatsächlich nicht mehr der Kirchensteuer unterliegen.
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