Hallo in die Runde, ich habe eine kurze Frage: Pfändung im L+G eingerichtet. Pfändbarere Betrag wird berechnet, soweit so gut. Jetzt fällt bei der Kontrolle auf, dass die Samstagszuschläge als halb-3/4-pfändbar und die Feiertags- u.ä. Zuschläge als normal pfändbar geschlüsselt sind. Aber muss es nicht so sein, dass die Samstagszuschläge normal pfändbar und die Feiertagszuschläge frei sind? Dies sind aber DATEV Standardlohnarten, die wir hier verwenden. Kann man das durch eine generelle Neuanlage der Lohnarten angleichen, oder muss ich alles händisch ändern? Vielen Dank.
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