@Miau schrieb: Eine Einbringung aus einem anderen Betriebsvermögen ist selbstredend möglich. Z. B in der Landwirtschaft wird ein Grundstück verkauft. Der Veräußerungsgewinn wird dort in die 6 b RL eingestellt. Dann wird die GmbH & Co. KG gegründet. Dort wird ein Mietobjekt erworben. Und auf diese Anschaffungskosten wird die vorher erwähnte 6b RL reinvestiert. Aber um das tuen zu können, muss die RL aus der Landwirtschaft in die KG eingebracht werden. Das ist nur die Frage über welches Konto. Die rechtliche Zulässigkeit müssen wir hier nicht prüfen, die ist unstrittig. Nur die technische Umsetzung wäre mir wichtig. Auf keinen Fall kann die Rücklage als SoPo einfach von einem Betrieb auf einen anderen umgebucht werden, dazu gibt es BFH Rechtsprechung. Korrekt wäre die Auflösung z.B. in der LUF gegen Eigenkapital und die Übertragung in der Gesamthand (ggf. anteilig nach Beteiligungsquote) gegen Eigenkapital (Eigenkapital an Immobilie). Die Übertragung kann auch in einer negativen Ergänzungsbilanz erfolgen. Hier gibt es zahlreiche Fallstricke, z.B. gilt die Rücklage als nicht übertragen wenn zwar im investierenden Betrieb gegen AHK gebucht wird aber im veräußernden Betrieb die Rücklage nicht aufgelöst wird. Auch wenn die GmbH & Co KG bei der Anschaffung der Immobilie noch nicht im HR eingetragen ist, ist eine Übertragung nicht möglich. Also immer alles mit Adleraugen beobachten.
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