hallo Frau Friedrich, Ihre Lösung beschreibt die Anwendung von Brutto Auszahlungen. Wir zahlen jedoch die Jubiläumszuwendung als Nettohochrechnung aus. Wie verhält es sich dann mit der Stammlohnart für die Jubiläumszuwendung netto ? Hier kann ja sicherlich nicht die Stammlohnart 209 verwendet werden.
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