Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort :-). Dieses Hilfe-Doc hatte ich mir bereits angeschaut und war mir immer noch unsicher. Deswegen der Weg über die Community. Welche Vorgehensweise wäre korrekt? 1: beim betreffenden AN einen neuen Beschäftigungszeitraum anlegen (01.12.2024 - 31.12.2024). ELSTAM als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 abrufen und den Einmalbezug in der Schnellerfassung in 12/2024 erfassen? Hier wird eine LSt-Bescheinigung für den Zeitraum 01.12.2024 - 31.12.2024 erstellt. Aber keine SV-Meldung, da weder sv-relevante Fehlzeiten noch ein laufendes Arbeitsentgelt im Meldezeitraum vorliegt. 2: beim betreffenden AN keinen neuen Zeitraum anlegen. ELSTAM als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 abrufen und den Einmalbezug in der Schnellerfassung in 06/2024 erfassen? Hier wird die LSt-Bescheinigung korrigiert und die SV-Abmeldung storniert und wieder eine neue Abmeldung erstellt. Guten Start in den Tag und ich freue mich auf eine Rückmeldung 🙂
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