Hallo liebe Steuerberater-Community, dürfte ich euch mal beim Thema Buchungskosten um eure Meinung fragen? Ich bin Einzelunternehmerin und habe bei meinen beiden letzten Buchhaltern für jeden Beleg 1 EUR Buchungskosten bezahlt. Mittlerweile bin ich nach Hamburg umgezogen und meiner neuer Buchhalter berechnet mit mit 2 EUR pro Beleg das Doppelte. Seine Begründung in meinen "Worten": Es fallen zwei Buchungsfälle an. Einmal, wenn die Rechnung entsteht (z. B. beim Tanken) und einmal, wenn sie ausgeglichen wird (z. B. beim Bankausgleich). Beide Varianten machen irgendwie Sinn und jetzt stellt sich mir die Frage, was üblicher ist? Habe ich bisher einfach Glück gehabt und mit 1 EUR zu wenig berechnet bekommen oder ist die neue Variante unüblich und ich bekomme mit 2 EUR hier nun tendenziell zu viel berechnet? Die Verdoppelung schmerzt mich schon sehr. Wie rechnet ihr das bei euren Mandanten ab? Danke und liebe Grüße aus Eimsbüttel Nadine
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