Das war auch mein erster Gedanke, aber unsere Wirtschaftsprüfer sahen das anders. Zuerst muss, wie oben auch schon erwähnt, eine apl. Abschreibung auf den Erinnerungs-Euro gebucht werden und danach muss ein Vollabgang des Inventars erfasst werden. Der Restbuchwert muss also unbedingt auf das Konto apl. Abschreibungen gebucht werden und nicht auf das Konto Restbuchwert bei Buchverlust, wie es bei der Variante mit mit dem direkten Vollabgang der Fall wäre. Leider habe ich noch nicht herausgefunden, wie das in DATEV funktioniert. Bei der von der DATEV-Mitarbeiterin genannten Variante mit der Teilwertabschreibung irritiert mich in der Eingabemaske, dass man den abzuschreibenden Betrag eintragen soll und nicht den Wert, auf den abgeschrieben werden soll. Bei einem unterjährigen Abgang z.B. zum 31.10. müsste ich also manuell den aktuellen Restbuchwert zum 31.10. ermitteln, der ja dann apl. (bis auf den Erinnerungs-Euro für den anschließenden Vollabgang) abgeschrieben werden soll. Wenn ich einfach den Buchwert vom 1.1. nehme, läuft ja die Normalabschreibung für die ersten 10 Monate auch auf apl. Abschr. und das wäre falsch. Hier fehlt mir eine adäquate Eingabemöglichkeit. Über eine Rückmeldung von DATEV hierzu würde ich mich freuen.
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