Hallo Leute, kurz zu mir. Heute ist der 1. Tag und verhalte mich dementsprechend unbeholfen. Weiterhin habe ich ADHS, als dass sich dies in Konversationen und bearbeiten von Themen und Aufgaben oft negativ auf die Schnelligkeit bemerkbar macht. Mit anderen Worten, neige ich dazu, den Faden zu verlieren und von einem auf das nächste Thema zu springen. Hier bitte ich Euch um Rücksicht. Vielen lieben Dank dazu Freunde des Rechnungswesen und des Steuerrechts. Nun zu meinem Anliegen: Als Ehemann wurde ich vom Finanzamt im gesamten Jahr 2023 und bis 04/2024 als Arbeitnehmer in der Steuerklasse 4 klassifiziert. Meine Lebenspartnerin ist keiner Steuerklasse zugeordnet. Nun soweit, so gut. Mit der Zeit und der genauen Prüfung der Lohnabrechnung musste ich feststellen, dass die Steuerklasse von 4 ab dem 05/2024 auf 1 umgestellt wurde. Bei der Recherche im Internet und auf dem Internetauftritt des Bundesministerium für Finanzen habe ich die Info lesen können, dass die Steuerklassen aufgrund des Ehegattensplitting reformiert werden. Dies soll jedoch perspektivisch erst ab dem 01.01.2030 angewandt werden. Gern dazu könnt Ihr in dem folgenden Link die Info lesen und mich aufklären. "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-steuerklassen.html" Ich stehe im Regen und weiß nicht weiter. Wert kann mir dies so erklären, als dass mein Wissen in Bezug auf das Thema Steuern und Rechnungswesen auf das Jahr 2012 zurückgeht. Wichtig ist, dass hier keine Kritik ausgeübt wird, sondern wir an einem Strang ziehen, um das Wissen weiter menschenfreundlich zu kommunizieren. Für jedwede positive aufklärende Rückmeldung danke ich im Voraus und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Nader El Nomeiri Der Beitrag wurde der Kategorie "Allgemein" zugeordnet. Aus Sicherheitsgründen haben wir die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse entfernt.
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