Hallo, grundsätzlich müssen beide Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Dieser ist aber von beiden Arbeitgebern nur Anteilig zu entrichten. Auf der Knappschaftsseite kannst du dir die Berechnung Runterladen um dir die Arbeit zu sparten (Knappschaft-Bahn-See - Mutterschaftsrechner ). Wegen des Hinzuverdienst ist erst einmal zu klären ob die AN dass in beiden Jobs machen will und braucht? Außerdem darf die AN nur 1 Nebenjob während der Elternzeit haben. Viele Grüße
... Mehr anzeigen