Hallo @Andreas_Bär Danke für Ihre E-Mail. Wenn wir Mandantendaten abrufen möchten, d.h. die ELSTER eigene Post, benötigt ELSTER die Verifizierung, dass wir eine Vollmacht des Mandanten haben. Dies geschieht über die Vollmachtsdatenbank VBD (https://www.wpk.de/mitglieder/vollmachtsdatenbank/zugang-und-registrierung/). ELSTER hat uns mitgeteilt, dass geprüft wird, ob wir eine Vollmacht haben, damit uns die Daten ausgespielt werden können. Diese Bestätigung, dass wir eine Vollmacht haben, geht nicht über das ELSTER Zertifikat (denn das kann man im Namen verschiedener Entitäten nutze ), sondern es wird mittels der Smart Card geprüft, ob der verifizierte Benutzer oder die verifizierte Organisation diese Vollmacht hat. Die Information von ELSTER lautet: Abhängig von der Art des Authentifizierungsmediums (Sticks) könnte der Abruf der ElsterDatenabholung/ElsterVaStDaten beschränkt sein. In der Kammer-Vollmachtsdatenbank muss in der Spalte "Abrufumfang Vollmacht" VaSt stehen, damit für den jeweiligen Mandanten der Abruf von VaSt-Daten technisch gelingt. Für VaSt werden Organisationszertifikate mit Stick oder Karte unterstützt (s. Kapitel 5.2.3 EHB). Die Zertifikatsdatei ist derzeit für Ihren Anwendungsfall nicht erlaubt. Der Abruf der VaSt-Belege mit der DATEV SmartCard erfolg also über Windows. Stichworte: Windows, DATEV Sicherheitspaket, <Fingerprint>
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