Dankeschön, es gibt wohl keine Lösung für das Problem. -sozialer Arbeitgeber zahlt freiwilligen Zuschuss zum Krankengeld.(540€) Krankenkasse kürzt das KG nicht. - nach Aussteuerung kann der AG nur 169€ zahlen, die NICHT abgezogen werden. Dazu kann noch eine gestückelte Zahlung in Form der Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Auf Rückfrage bei der AgfA, beantragen sie doch Bürgergeld. Dann wird aber das Haushaltseinkommen angerechnet. Das klappt eben nicht, da die Rente meiner Frau zu hoch ist. Danke für Ihre Antwort!
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