@N1FAN schrieb: Hallo zusammen, für mich ist das Thema momentan sehr brisant und ich bitte um Hilfe. Leider haben wir uns für das OSS Verfahren erst am 01.07.24 angemeldet und können nur 1 Quartal nachmelden. Das heißt ab 01.04.24. Leider haben wir auch noch die MwSt. ab dem 01.08.23-29.03.24 im EU-Ausland zu erklären. Insgesamt 13 verschiedene EU-Länder. Müssen wir uns hier in jedem einzelnen EU-Staat bei den Finanzbehörden anmelden? Gibt es keinen anderen Weg? Grüße und Danke vorab. Leider kann man keine Umsatzsteuer nachmelden, wenn man sich nicht bereits früher registriert hat. Das Problem hatte ich auch und bei uns waren es Gottlob nur zwei Länder (Österreich und Niederlande). Das hat schon gut Nerven gekostet, vor allem mit dem niederländischen Finanzamt 😅 - für Österreich hat mein Mandant sich dann einen Steuerberater vor Ort gesucht, das ging nicht anders. Wünsche viel Glück und starke Nerven bei 13 Ländern 😬 - ggf. je nach Sprachkenntnissen, kann man sich auch direkt an das ausländische Finanzamt wenden. Nach einer etwas umständlichen Registrierung und ein paar Missverständnissen hat das für die Niederlande ganz gut geklappt bei uns.
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