Hallo @DGottheil, die Auswertungen Überleitung steuerlicher Gewinn und der Kontennachweis dazu stehen ab dem WJ 2022 für bilanzierende Einzelunternehmer (Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Fälle), welche den Bereich Steuerrecht angelegt haben, zur Verfügung. Zur E-Bilanz-Übermittlung mit außerbilanziellen Korrekturen gibt es bei SKR14 keine Besonderheit. Die Werte für die steuerliche Gewinnermittlung können Sie automatisch aus den Steuerprogrammen übernehmen oder manuell erfassen. Weitere Informationen: E-Bilanz: Elektronische Übermittlung des Investitionsabzugsbetrags
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