Hallo liebe DATEV-Community, ich habe folgenden Sachverhalt bei einem meiner Mandanten: Die Minijobberin (mit eigenen RV-Beiträge) hat im Mai 2024 die Regelaltersgrenze erreicht und ist somit ab dem 01.06.2024 von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Daher habe ich im Juni 2024 von 6100 auf 6500 umgeschlüsselt. Seit 01/2024 müssen nun ja unter Sozialversicherung -> Allgemeine SV-Daten -> Rentner mehr Angaben erfasst werden, was ich auch tun wollte. Allerdings bin ich durch das Feld "Beginn der Rente (lt. Rentenbescheid)" irritiert. Warum muss ich hier das Datum des Rentenbescheides und nicht das Datum des Erreichen der Regelaltersgrenze erfassen? Leider hat die Minijobberin noch keinen Rentenbescheid erhalten, sodass ich hier kein Datum erfassen kann. Was muss ich tun, damit bei der Minijobberin ab 01.06.2024 keine 3,6% Rentenversicherung abgezogen werden?
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