Hallo und guten Morgen an alle Communitymitglieder Ich habe einen Mitarbeiter, der vom 29. März diesen Jahres bei uns beschäftigt ist und am 30.11. die Firma verlässt. Im November erhält er Weihnachtsgeld und ich habe eine Frage i. B. auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn. Der Mitarbeiter war von Jan. bis zum Eintritt arbeitslos. April bis November laufender steuerpflicht. Arbeitslohn zzgl. in dieser Zeit erhaltene Einmalzahlungen - das ist klar... muss der steuerpflichtige Arbeitslohn für den März auf 30 Tage hochgerechnet werden oder fällt nur der Lohn für die 3 Tage, die er Mitarbeiter da war ins Gewicht? Und was ist i. B. auf den Dezember (Mitarbeiter ist da vorauss. nicht beschäftigt) Vielen Dank im voraus für eine Antwort
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