Hallo, ich erstelle eine Abrechnung für einen Arbeitnehmer mit Dienstrad aus Gehaltsumwandlung. LA2350 Firmenrad, stpfl. 11,00€, LA2370 Firmenrad Gehaltsumwandlung -137,74€ (netto Leasingrate) Der AN befindet sich jetzt im Krankengeldbezug. Das Dienstrad wird vom AN weitergenutzt. Im Nutzungsüberlassungsvertrag ist für diesen Fall die Zahlung der BRUTTO-Leasingrate 163,91€ durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber vereinbart. Der AN kann die Leasingrate nicht zahlen, da er durch den Krankengeld-Bezug sowieso weniger netto hat und möchte die Raten nach Ende seiner Arbeitsunfähigkeit mit seinem Entgelt oder Sonderzahlung verrechnen. Kann/darf das Dienstrad trotzdem monatlich mit den bisherigen Lohnarten 2350+2370 abgerechnet werden und die negativen Auszahlungsbeträge später verrechnet werden? Oder kann/darf in der Zeit der Unterbrechung keine Abrechnung erfolgen?
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