Hallo liebe Community, zum 01.04.24 hat ein neuer MA bei uns angefangen. Ich habe ihn mit StKl. 1 als Hauptarbeitgeber angemeldet und abgerechnet. Am 03.05.24 wurde uns dann beim monatl. ELStAM Abruf die StKl. 6 und Nebenarbeitgeber eingespielt. Nach Rücksprache mit dem MA hat er im April von seinem alten Arbeitgeber noch Geld erhalten. Dieser hat sich ja scheinbar nicht als Neben AG angemeldet und mit StKl. 6 abgerechnet, sonst hätte ich ja jetzt kein Problem. 😄 Da ich vom Beitrag im Hilfe Center etwas verunsichert war, habe ich gestern den Support angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich den MA selbst ab 04/24 wieder auf Hauptarbeitgeber setzen und zum 03.04.2024 wieder anmelden muss. Das habe ich getan und heute morgen die Rückmeldung erhalten, die Abmeldung wäre erfolgreich gewesen. Aber nichts von der Anmeldung. Außerdem ist jetzt zum 01.05.2024 wieder die Steuerklasse 1 im System. Aber was ist mit April? Darf man die Steuerklasse selbst wieder auf 1 ändern? Wir sind ja tatsächlich der Hauptarbeitgeber wo er auch in Vollzeit seine Arbeitsleistung erbracht hat. Oder sollte man den April mit Steuerklasse 6 belassen. Der MA bekommt natürlich eine Nachberechnung mit einem nicht gerade geringen Abzug. Vielen Dank vorab.
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