Dann versuch ich es zu erklären, da man hier sehr exakt mit den Begrifflichkeiten sein muss, damit man es versteht. Grundlegend muss man auch zwischen Kanzleiberaternummer und mandantengenutzter Beraternummer unterscheiden. In der Regel legen Kanzleien einen Belege online Bestand unter Kanzleiberaternummer/Mandantennummer an. DUO ist nur ein Vertrag, der berechtigt mit Belege online und dort anderen Dingen (Bank online, Auswertungen, ...) zu arbeiten. Der Belege online Bestand steht in der Mitte zwischen Kanzlei und Mandant. Kanzleien bekommen automatisch kostenlos einen Vertrag zu DUO und können daher mit allen Funktionen arbeiten. Soll das Mandat zuarbeiten (Belege hochladen, vorkontieren) braucht es eine eigene mandantengenutzte Beraternummer samt DUO Vertrag, um mit Belege online zu arbeiten. Kündigt man jetzt nur die mandantengenutzte Beraternummer, passiert erstmal nichts. Das Mandat kann nicht mehr zuarbeiten. In der Kanzlei hat das fürs Rechnungswesen keinerlei Auswirkung. Die 11 Knackwürstchen (danke @andrereissig 😅) kann man sich auf Seiten des Mandanten sparen, wenn nicht gewünscht. Die Kosten tauchen im Übrigen nur auf der Kanzleirechnung auf, weil DATEV ohne Zustimmung keinen Vertrag mit dem Mandanten schließen darf (eG). Aktiviert man das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft, stellt DATEV eine Rechnung direkt ans Mandat aus - an der Kanzlei vorbei. Die 11 Knackwürstchen wandern also nur. Eine Weiterberechnung von der Kanzlei kann entfallen. Wo der Belege online Bestand hin ist, kann man nicht nachvollziehen. In die Protokolle hat nur DATEV Einsicht. Ich würde also einen SK ans DATEV LC schicken, die einem sagen können, was mit dem Belege online Bestand (Ordnungsbegriff angeben = Beraternummer/Mandantennummer) passiert ist.
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