Wir haben diesen Fall auch und rechnen über Lodas mit den Lohnarten 843-845 ab. Wir haben dann mit unserem Prüfer bei der Deutschen Rentenversicherung Rücksprache gehalten, da die Lohnart in der Sozialversicherung als Einmalbezug ausgewiesen wird. Dementsprechend wird auch nur Insolvenzgeldumlage abgeführt. Lt. unserem Prüfer muss aber auch Umlage 1 und Umlage 2 abgeführt werden. Nach mehreren Telefonaten mit der Datev gibt es für Pauschalierung nach 37b und Sozialversicherung laufend keine passende Lohnart. Wie würden Sie hier vorgehen? Bzw. wie sehen Sie das mit der Umlage? In anderen Beiträgen wird auch immer auf die Lohnarten 843-845 verwiesen. Viele Grüße JuBo
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