Servus in die Runde, wir müssen eine Schlussabrechnung erstellen, die u.A. die Erstattung von gestundete Mieten zum Gegenstand hat. In den Anträgen wurden jeweils 100% der Mieten in Ansatz gebracht, obwohl 50%, oder gar 100% gestundet wurden (lt. FAQ unstrittig zulässig). Aufgrund eines Eigentümerwechsels streiten noch heute die Parteien darüber bis wann die gestundeten Mieten zu zahlen sind. Eine Zahlung bis zum 31.3. ist ausgeschlossen. Allerdings lese ich immer wieder, dass auch gestundete Fixkosten bis zur Einreichung der Schlussrechnung zu zahlen sind. Woraus ergibt sich das? Was habe ich übersehen? Viele Grüße Horst
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