Hallo zusammen, ich habe eine Mitarbeiterin, welche privat versichert und Minijobberin ist, d.h. BGRS 0500. Der Arbeitgeber zahlt freiwillig in die U1 ein. Als Minijobberin ist die gesetzl. KV die Bundesknappschaft eingetragen. Lt. Minijobzentrale hat der Arbeitgber aufgrund der freiwilligen Einzahlung in die U1 des Arbeitgebers trotz priv. KV auch Anspruch auf Erstattung nach AAG. Allerdings fehlt lt. Probeabrechnung für die Erstattung die Angabe unter "abw. Krankenkasse (für AAG, etc.) die Angabe der gesetzlichen Krankenkasse und eine private kann man nicht auswählen. Lt. Lodas kann man dort auch nur bei freiwilliger Versicherung die Bundesknappschaft eintragen. Es kommt extra ein Hinweis dazu. Wie kriege ich den Antrag auf Erstattung hin? Danke im Voraus VG
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