Hallo Herr Busch, ergänzend zu den Tipps aus der Praxis, möchten wir die Chance nutzen, Ihnen die Hintergründe für die aktuelle Umsetzung im Programm zu erläutern. Wie Frau Gottwald schon geschrieben hat, ist der Wunsch nach mehreren Leistungsdaten innerhalb einer Aufteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings sprechen zwei Gründe dafür, weshalb Sie sich bei der Erfassung einer Aufteilung für ein Leistungsdatum für alle Teilbuchungen entscheiden sollten: 1. Fachliche Begründung: Die Funktion Leistungsdatum unterstützt 'nur' das Leistungsdatum im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Dieses umsatzsteuerliche Leistungsdatum deckt sich überwiegend mit dem 'betriebswirtschaftlichen bzw. kostenrechnerischen' Leistungsdatum. Es gibt aber Geschäftsvorfälle, bei denen diese zwei Leistungsdatumsbegriffe auseinanderfallen, z.B. kommt es bei den sogenannten Dauerleistungen i.S. des UStAE (z.B. Telekommunikations-Rechnungen) hier zu Unterschieden. Zudem darf es auf Rechnungen genau nur ein Leistungsdatum geben, das für die Umsatzsteuer relevant ist, auch wenn vielleicht mehrere betriebswirtschaftliche Monatsperioden für die Leistungserstellung betroffen sind (z.B. bei Telekommunikationsrechnungen: Unterschied Gesprächsgebühren - Grundgebühr). 2. Technische Begründung: Der Aufteilungs-Modus unterstützt bei der Zerlegung von Geschäftsvorfällen nach gewissen Kriterien z.B. Umsatzsteuersatz oder Kostenstelle. Hierzu werden vom Programm Kontrollsummen gebildet, ein eigener temporärer Erfassungsmodus einschließlich Primanota angezeigt, usw.. Die Nachvollziehbarkeit für den Nutzer ist aus unserer Sicht nicht mehr gegeben, wenn wir eine Aufteilung anhand verschiedener Leistungsdatums-Perioden in verschiedene Buchungsstapel verschieben müssten (innerhalb eines Wirtschaftsjahres oder sogar ins Vorjahr) und somit Kontrollsummen und Aufteilungsmodi in verschiedenen Perioden hätten. Die Funktion Aufteilen beschränkt sich daher auf das umsatzsteuerliche Hauptszenario, eine aufzuteilende Rechnung als Ganzes innerhalb eines Wirtschaftsjahres in eine andere Periode zu verschieben. Deshalb ist die Eingabe des Leistungsdatums und Zuordnung zu einem abweichenden Buchungsstapel nur einmal im Einstieg zur Aufteilung möglich. Das Verschieben der Buchungen in das Vorjahr oder in unterschiedliche Kalenderperioden des aktuellen Wirtschaftsjahres wird hingegen nicht unterstützt. Neben den schon genannten Praxistipps, können Sie folgenden Workaround nutzen: Im Rahmen der Funktion „Aufteilung" den Geschäftsvorfall nach Betrag, Kostenstelle, Kontierung, usw. aufteilen. Im Nachgang die Einzelbuchungen der Aufteilung nach umsatzsteuerlichen Leistungsdatums-Aspekten zuordnen und verschieben. Mit freundlichem Gruß, DATEV eG Stephanie Hökel Programmservice Rechnungswesen (FIBU)
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