Hallo, ich muss ab März 30 Mitarbeiter aus einem Mandanten in einen neuen Mandanten ausgliedern. Die Betriebsnummer vom Mandant bleibt erhalten. Ich würde die Meldung SV - An-und Abmeldung wegen sonstiger Gründe und für die Lohnsteuerbescheinigung die Vortragswerte 01+01/24 erfassen, da das Arbeitsverhältnis nicht endet. Laut Mitarbeiter unseres Steuerbüros ist die Anwendugn nicht korrekt und die Mitarbeiter müssen beim ersten Mandanten abgemeldet, eine SV-Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung sowie die Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden. Beim neuen Mandanten der Neueintritt mit dem 01.03.2024 erfasst werden. Lt. §41b EStG wird eine Lohnsteuerbescheinigung nur bei Ende Arbeitsverhältnis oder am Ende des Kalenderjahres ausgestellt. Kann mir Jemadn Tipps geben, welche Variante korrekt ist?
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