"Führt die Anrechnung von Sachbezügen auf das Arbeitsentgelt dazu, dass die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO unterschritten werden..." Mit dem Sachbezug liegt er 0,12€ über der Pfändungsfreigrenze. Von dem Wert geht der pfändbare Teil lt. Tabelle weg somit fällt er unter den Pfändungsfreibetrag. Hätte er nur 1 oder 2 Kinder wäre das alles kein Problem. Mit 4 ist es ein Problem. Das darf so nicht sein. Interessent ist noch, wie es sich mit 107 Gewo verhält wenn er MIT dem Sachbezug unter dem Pfändungsfreibetrag wäre. Z. B. 3.010€. Denn es heißt, "führt die Anrechnung von Sachbezug dazu DAS..." In dem Fall ist er mit oder ohne Sachbezug unter dem Pfändungsfreibetrag, völlig egal. Was ist denn dann? Wie wurde das nun von euch gelöst in dem oben beschrieben Fall?
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